Hausordnung

Im gemeinsamen Interesse aller Bewohner dieses Hauses sowie für ein gemeinschaftliches Miteinander und zur ordnungsgemäßen Behandlung der Liegenschaft erlassen wir diese Hausordnung.

Sie regelt das Zusammenleben aller Mitbewohner des Hauses in der Münsterstr. 70 A

Die enthaltenen Rechte und Pflichten gelten für alle Bewohner des Hauses. Wir bitten Sie daher zur Einhaltung dieser Ordnung.

  1. Ruhezeiten und Lärmvermeidung
    1. Jeder Bewohner hat daran mitzuwirken, dass vermeidbarer Lärm in der Wohnung, im Haus, im Hof und auf dem Grundstück unterbleibt.
    2. In den Zeiten zwischen 22.00 Uhr und 6.00 Uhr ist besondere Rücksicht geboten. Während der Ruhezeiten sind Radios, Fernseher, CD-Player etc. mit Zimmerlautstärke zu nutzen.
    3. An Sonn- und Feiertagen sind die Ruhezeiten ausgedehnt zwischen 18.00 Uhr und 08.00 Uhr ganztägig.

  2. Sicherheit
    1. Haustüren, Kellereingänge und Hoftüren sind in der Zeit von 22.00 bis 6.00 Uhr aus Sicherheitserwägungen immer geschlossen zu halten. Soweit es sich um die Eingangstür des Hauses (vorne) handelt, so darf diese nicht mit dem Schlüssel verschlossen werden.
    2. Die Fluchtwege (Haus- und Hofeingänge, Treppen und Flure) sind grundsätzlich freizuhalten. Davon ausgenommen sind Kinderwagen, Gehhilfen und Rollstühle, soweit durch diese keine Fluchtwege versperrt und andere Mitbewohner unzumutbar behindert werden.
    3. Soweit dies für die Bewohner des Hauses erkennbar ist, sind Undichtigkeiten und sonstige Mängel an den Gas- und Wasserleitungen sofort an das zuständige Versorgungsunternehmen und den Verwalter (oder Vermieter) zu berichten. Wird Gasgeruch in einem Raum bemerkt, darf dieser nicht mit eingeschaltetem Licht betreten werden. Elektrische Schalter sind nicht zu betätigen. Die Fenster sind zu öffnen, der Hauptabsperrhahn ist sofort zu schließen.
      Der NOT-AUS Knopf im Keller ist zu betätigen
    4. Das Grillen mit Holzkohle ist auf den Balkonen grundsätzlich nicht gestattet.
    5. Das Lagern von feuergefährlichen, leicht entzündbaren sowie Geruch verursachenden Stoffen im Keller, Fluren oder auf dem Dachspeicher ist untersagt.
    6. Das Abstellen von Möbeln ist im Treppenhaus untersagt.
  3. Reinigung
    1. Haus und Grundstück sind in einem sauberen und reinen Zustand zu erhalten.
    2. Der Verwalter (oder Vermieter) stellt einen Reinigungsplan, nach dem die Bewohner abwechselnd die gemeinschaftlich genutzten Flächen säubern müssen. Hierzu gehören Flure, Treppen, Fenster und Dachbodenräume sowie Zugangswege zum Haus, der Hof und Bürgersteige vor dem Haus sowie der Abstellplatz der Mülltonnen.
    3. Beim Gießen von Blumen auf Blumenbrettern und in Blumenkästen auf dem Balkon und auf der Fensterbank ist darauf zu achten, dass das Wasser nicht an der Hauswand herunterläuft und auf die Fenster und Balkone anderer Mieter tropft.
    4. Der Keller ist gemäß der monatlichen Rotation einmal im Monat zu fegen und feucht zu wischen. Dazu gehört der Fahrradkeller, der Bereich vor den Kellern, der Raum mit der Heizungsanlage, der Raum mit den Waschmaschinen und der Raum, der zum trocknen der Wäsche genutzt wird.
    5. Die Reinigung der Terrassenüberdachung, der Fenster in den Fluren und die Treppen sind bei Bedarf wie folgt zu reinigen:
      • Von den Bewohnern der Wohnungen sind jeweils die Treppen nach unten und das Fenster auf der Etage zu reinigen.
      • Die Terrassenüberdachung ist von den Bewohnern der unteren Wohnung zu reinigen.
    6. Die Pflege des Gartens erfolgt in monatlichen Turnus. Hier ist die Hecke zurückzuschneiden, das Gras zu mähen, und ggf. Unkraut aus dem Beet zu entfernen. Hierzu gehört auch der Bereich der Wiese vor der Terrasse der unteren Wohnung und die Einfahrt.
      • Darüber hinaus bei Bedarf auch das Entfernen von Unkraut aus dem Bereich der Einfahrt.
    7. Der Bereich vor den Garagen ist von den jeweiligen Eigentümern oder Bewohnern zu pflegen. Ggf. muss hier auch Unkraut entfernt werden. Hierfür ist der jeweilige Bewohner / Eigentümer selbst verantwortlich.
  4. Müll
    1. Der im Haushalt anfallende Müll darf nur in die dafür vorgesehenen Mülltonnen und Container entsorgt werden. Sondermüll und Sperrgut müssen nach Vorschriften der Stadt gesondert entsorgt werden und gehören nicht in die hauseigenen Mülltonnen.
    2. Der Müll ist entsprechend der behördlichen Vorschriften konsequent und ordnungsgemäß zu trennen.
    3. Die Mülltonnen müssen in regelmäßigen Abständen gereinigt werden. Hierzu eignet sich der Zeitpunkt nach der Abholung.
  5. Lüften & Rauchen
    1. Die Wohnung ist auch in der kalten Jahreszeit ausreichend durch Öffnen der Fenster zu lüften.
    2. Das Rauchen im Treppenhaus, in den Fluren sowie im Keller ist untersagt.
  6. Fahrzeuge
    1. Auf dem Hof, den Gehwegen und der Grünfläche ist das Abstellen von motorisierten  Fahrzeugen untersagt.
    2. Ölwechsel und Reparaturen von motorisierten Fahrzeugen sind auf dem Grundstück und Innenhof nicht gestattet.
    3. Beim Befahren der Garageneinfahrten und der Parkplätze ist grundsätzlich Schrittgeschwindigkeit einzuhalten.
    4. Fahrräder dürfen nur an den vorgesehenen Fahrradständern sowie im Fahrradkeller abgestellt werden.
  7. Kinder
    1. Den Spielbedürfnissen von Kindern ist in angemessener Weise Rechnung zu tragen. Aus Sicherheitsgründen dürfen sie sich jedoch nicht im Keller, in den Garagen aufhalten.
    2. Das Spielen im Innenhof sowie auf den zum Haus gehörenden Grünflächen ist gestattet. Zelte und Planschbecken dürfen aufgestellt werden, sofern dies die Mitmieter weder belästigt noch zu einer Schädigung der Anlage führt.
    3. Kinder und deren Eltern haben den Innenhof und die Grünflächen nach Nutzung sauber zu halten. Nach Beendigung des Spielens sind die Flächen ordentlich zu hinterlassen.
  8. Haustiere
    1. Haustiere sind grundsätzlich gestattet. Es ist jedoch darauf zu achten, dass diese nicht unbeaufsichtigt in den öffentlichen Bereichen sind.
    2. Die Besitzer sind dazu aufgefordert durch ihre Haustiere entstandene umgehend zu entfernen.
    3. Die Tiere sind auf den Spielplätzen der Hausanlage nicht gestattet.
  9. Waschordnung
    1. Die gemeinschaftlich nutzbare Wäscheküche sowie der Trockenspeicher/-keller sind einem ordnungsgemäßen Zustand zu hinterlassen.
    2. In den Wohnungen dürfen keine Waschmaschinen oder Trockner aufgestellt werden.
  10. Sonstiges

Die vorliegende Hausordnung darf nach Ermessen der Wohnungseigentümergemeinschaft geändert werden.

Für die erfolgreiche   Einhaltung und Durchsetzung der Hausordnung sind alle Bewohner (und Eigentümer) verantwortlich.